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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - I-1 U 41/09   

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https://dejure.org/2009,30966
OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - I-1 U 41/09 (https://dejure.org/2009,30966)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2009 - I-1 U 41/09 (https://dejure.org/2009,30966)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2009 - I-1 U 41/09 (https://dejure.org/2009,30966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit einen Geh- und Radweg befahrenden Motorrollerfahrers mit einem Grundstücksausfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines einen kombinierten Fuß-/Radweg mit überhöhter Geschwindigkeit befahrenden Motorrollers mit einem aus einem Grundstück ausfahrenden Pkw

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09
    1) So ist schon streitig, ob ein Verkehrsteilnehmer Vorfahrt haben kann, der verbotswidrig den linken Radweg unter Missachtung der Vorschrift des § 2 Abs. 4 Satz 3 StVO befährt (bejahend: Senat NZV 2000, 506; BGH NJW 1986, 2651; verneinend: OLG Bremen DAR 1997, 272; Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 30 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    2) Einigkeit besteht aber darüber, dass etwa ein Verkehrsteilnehmer, der verbotswidrig eine Einbahnstraße in der falschen Richtung befährt, niemals ein Vorfahrtsrecht hat, weil das fehlende Recht, die Straße in dieser Richtung zu befahren, begrifflich ein Vorfahrtsrecht ausschließt (Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 8 StVO, Rdnr. 30 mit Hinweis auf BGH NJW 1986, 2651 sowie BGH NJW 1982, 334; BayObLG NStZ 1986, 543; KG VM 1990, 35; OLG Frankfurt VersR 1982, 554).

  • OLG Hamm, 13.10.1994 - 27 U 153/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausbiegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09
    Bei einer solchen Fallgestaltung fällt nach der Rechtsprechung des Senats die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges grundsätzlich nicht mehr haftungsbegründend ins Gewicht mit der Folge einer Alleinhaftung des verbotswidrigfahrenden Radfahrers (Senat, Urteil vom 6. Juni 2005, Az.: I-1 U 240/04 mit Hinweis auf OLG Karlsruhe NZV 1991, 154; OLG Hamm NZV 1995, 152; OLG München ZfS 1997, 171; OLG Schleswig r+s 1991, 261; so auch OLG Celle MDR 2003, 928; LG Dessau NZV 2006, 149; LG Erfurth NZV 2007, 522; AG Darmstadt NZV 2009, 180).
  • OLG Celle, 31.01.2003 - 14 U 222/02

    Verbotswidrig auf Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer; Zusammenstoß mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2009 - 1 U 41/09
    Bei einer solchen Fallgestaltung fällt nach der Rechtsprechung des Senats die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges grundsätzlich nicht mehr haftungsbegründend ins Gewicht mit der Folge einer Alleinhaftung des verbotswidrigfahrenden Radfahrers (Senat, Urteil vom 6. Juni 2005, Az.: I-1 U 240/04 mit Hinweis auf OLG Karlsruhe NZV 1991, 154; OLG Hamm NZV 1995, 152; OLG München ZfS 1997, 171; OLG Schleswig r+s 1991, 261; so auch OLG Celle MDR 2003, 928; LG Dessau NZV 2006, 149; LG Erfurth NZV 2007, 522; AG Darmstadt NZV 2009, 180).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 17.12.2009 - 1 U 41/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25244
OLG Naumburg, 17.12.2009 - 1 U 41/09 (https://dejure.org/2009,25244)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.12.2009 - 1 U 41/09 (https://dejure.org/2009,25244)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 1 U 41/09 (https://dejure.org/2009,25244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis eines Diagnosefehlers im Arzthaftungsprozess

  • rabüro.de

    Zur Arzthaftung bei Sprung eines schwer alkoholabhängigen Patienten im Volldelir aus einem Fenste

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis eines Diagnosefehlers in Gestalt einer unvertretbaren Fehlinterpretation

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Anforderungen an den Nachweis eines Diagnosefehlers im Arzthaftungsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1041
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Naumburg, 09.12.2010 - 1 U 53/10

    Neurolyse - Arzthaftung: Voraussetzungen einer Haftung bei Diagnoseirrtum;

    Ein Fehler liegt daher erst dann vor, wenn die diagnostische Bewertung für einen gewissenhaften Arzt nicht mehr vertretbar erscheint (vgl. BGH NJW 2003, 2827 zitiert nach juris; OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1103 - 1106 zitiert nach juris; Thüringer OLG Jena OLGR Jena 2009, 242 - 246 zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 26. November 2009, 1 U 3658/09 zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 12. April 2007, 1 U 2267/04 zitiert nach juris; OLG Hamm OLGR 2002, 271 f zitiert nach juris; OLG Naumburg VersR 2010, 1041 - 1042 zitiert nach juris; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rdn. D. 2/ D 3; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 6. Aufl., Rdn. 55), wobei es für die Frage der Vertretbarkeit maßgeblich auf die Sicht des Arztes zum Zeitpunkt der Diagnoseerstellung, die sog. ex- ante Sicht, ankommt (vgl. OLG Naumburg VersR 2010, 1041 - 1042 zitiert nach juris).
  • LG Kleve, 02.04.2014 - 2 O 448/11

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einer vermeintlich

    Die Frage, ob eine fehlerhafte Behandlung durch die Beklagten vorliegt, ist auf die Erkenntnisse des Pflege- und ärztlichen Personals aus der Sicht vor dem Unfall zu stützen (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 17.12.2009 - 1 U 41/09; OLG Frankfurt, Urteil v. 27.10.2009 - 8 U 170/07).
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